Wohngebietsfest

Nachfolgend beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um die Mitgliedschaft bei der BEROLINA. Weitergehende Informationen finden Sie auch in unserer Satzung.

Wie werde ich Mitglied?

Mitglied wird, wer einen Nutzungsvertrag bei der BEROLINA abschließt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier. 

Welche Auswirkungen hat es auf die Mitgliedschaft und den Nutzungsvertrag, wenn ein weiterer Bewohner bei mir einzieht?

Es reicht aus, wenn ein Bewohner der Wohnung Mitglied der Genossenschaft ist. Das Mitglied ist zwingend Vertragspartner. Weitere Bewohner, zum Beispiel Ehe- und Lebenspartner, werden/können als Vertragspartner in den Nutzungsvertrag aufgenommen werden.

Und wenn ein Bewohner wieder auszieht?

Bei ausreichender Bonität kann der verbleibenden Vertragspartner das Nutzungsverhältnis allein fortsetzen. Zieht das Mitglied aus, muss der verbleibende Vertragspartner Mitglied der Genossenschaft werden. Verlässt der Bewohner ohne Mitgliedschaft die Wohnung, bedarf es lediglich der Anpassung des Nutzungsvertrages.

Ich möchte gern im Bestand der BEROLINA eine andere Wohnung beziehen. Hat das Auswirkungen auf meine Mitgliedschaft?

Sind Sie bereits Mitglied der BEROLINA, wird nur die Anzahl der Pflichtanteile überprüft. Sollte die neue Wohnung größer oder kleiner sein als die alte, wird die Summe der Anteile entsprechend angepasst.

Soweit Sie als Bewohner ohne Mitgliedschaft umziehen wollen, wenden Sie sich bitte an unser Vermietungsmanagament.

Was ist, wenn ich ausziehe?

Bei Auszug können Sie gern Mitglied bleiben, auch wenn Sie nicht mehr in der BEROLINA wohnen. Möchten Sie die Mitgliedschaft aufgeben, müssen Sie die Mitgliedschaft separat kündigen. Die Kündigung ist jeweils nur zum Ende des folgenden Geschäftsjahres möglich. Die Pflichtanteile werden nach Ablauf der Kündigungsfrist und Feststellung des Jahresabschlusses ausgezahlt.

Können meine Kinder Mitglied in der Genossenschaft werden?

Kinder werden nicht automatisch Mitglieder der Genossenschaft. Wir freuen uns aber, wenn diese unsere Mitglieder werden und später eine Wohnung bei uns beziehen. Übrigens: minderjährige Kinder werden auf Ihren Antrag Mitglied ohne das Eintrittsgeld zu bezahlen.

Haben Sie weitere Fragen zur Mitgliedschaft?

Wenn Sie weitere Fragen haben oder Informationen benötigen, können Sie sich gern an Herrn Denis Lampe wenden.

E-Mail: lampe [at] berolina [dot] info
Telefon: (030) 27 87 28 – 23

Genossenschaftsanteile

Wer einen Nutzungsvertrag für eine Wohnung bei der BEROLINA abschließt, wird auch Mitglied der Genossenschaft und erwirbt – in Abhängig…