Blick über die BEROLINA-Dächer in Berlin-Mitte, Fernsehturm im Hintergrund

Mitglied werden bei der BEROLINA

Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen zur Mitgliedschaft

Sie interessieren sich für eine Mitgliedschaft bei der BEROLINA? Hier finden Sie alle relevanten Informationen übersichtlich zusammengestellt. Weitere Informationen finden Sie in unserer Satzung unter Downloads.

Wie werde ich Mitglied?

Mitglied der BEROLINA werden Sie, wenn Sie einen Nutzungsvertrag für eine unserer Wohnungen abschließen. Mit Ihrer Mitgliedschaft profitieren Sie von den Vorteilen unserer Genossenschaft, wie sozialem Wohnraum und Mitspracherechten.

Was passiert, wenn ein weiterer Bewohner einzieht?

Es reicht, wenn ein Bewohner der Wohnung Mitglied der Genossenschaft ist. Das Mitglied bleibt dabei der Vertragspartner des Nutzungsvertrages. Weitere Bewohner, wie Ehe- oder Lebenspartner, können auf Wunsch in den Nutzungsvertrag aufgenommen werden.

Und wenn ein Bewohner wieder auszieht?

Sollte das Mitglied ausziehen, muss der verbleibende Vertragspartner Mitglied der Genossenschaft werden, um das Nutzungsverhältnis fortzusetzen. Bei ausreichender Bonität kann ein verbleibender Vertragspartner auch alleiniger Vertragspartner bleiben. Wenn ein Bewohner ohne Mitgliedschaft auszieht, reicht eine Anpassung des Nutzungsvertrages aus.

Kann ich als Mitglied innerhalb des Bestands umziehen?

Wenn Sie bereits Mitglied sind, wird lediglich die Anzahl der Pflichtanteile überprüft. Sollte die neue Wohnung eine andere Größe haben, wird die Anzahl der Pflichtanteile entsprechend angepasst. Bewohner ohne Mitgliedschaft wenden sich bitte direkt an unser Vermietungsmanagement.

Was passiert bei einem Auszug?

Auch nach Ihrem Auszug können Sie Mitglied der BEROLINA bleiben. Möchten Sie die Mitgliedschaft jedoch beenden, ist eine Kündigung erforderlich. Diese kann zum Ende des folgenden Geschäftsjahres erfolgen. Nach Ablauf der Kündigungsfrist und Feststellung des Jahresabschlusses werden Ihre Pflichtanteile ausgezahlt.

Können minderjährige Kinder Mitglied werden?

Ja, minderjährige Kinder können auf Antrag Mitglied werden. Der Vorteil: Minderjährige zahlen kein „Eintrittsgeld“. Später haben sie dann die Möglichkeit, eine Wohnung bei uns zu beziehen – ein großer Schritt in Richtung Unabhängigkeit.

Haben Sie weitere Fragen?

Wir sind gerne für Sie da. Nutzen Sie unser Kontaktformular, um uns Ihre Anliegen mitzuteilen oder weitere Informationen zu erhalten.