Kann ich als Mitglied innerhalb des Bestands umziehen?
Wenn Sie bereits Mitglied sind, wird lediglich die Anzahl der Pflichtanteile überprüft. Sollte die neue Wohnung eine andere Größe haben, wird die Anzahl der Pflichtanteile entsprechend angepasst. Bewohner ohne Mitgliedschaft wenden sich bitte direkt an unser Vermietungsmanagement.
Was passiert bei einem Auszug?
Auch nach Ihrem Auszug können Sie Mitglied der BEROLINA bleiben. Möchten Sie die Mitgliedschaft jedoch beenden, ist eine Kündigung erforderlich. Diese kann zum Ende des folgenden Geschäftsjahres erfolgen. Nach Ablauf der Kündigungsfrist und Feststellung des Jahresabschlusses werden Ihre Pflichtanteile ausgezahlt.
Können minderjährige Kinder Mitglied werden?
Ja, minderjährige Kinder können auf Antrag Mitglied werden. Der Vorteil: Minderjährige zahlen kein „Eintrittsgeld“. Später haben sie dann die Möglichkeit, eine Wohnung bei uns zu beziehen – ein großer Schritt in Richtung Unabhängigkeit.
Haben Sie weitere Fragen?
Wir sind gerne für Sie da. Nutzen Sie unser Kontaktformular, um uns Ihre Anliegen mitzuteilen oder weitere Informationen zu erhalten.