Wer einen Nutzungsvertrag für eine Wohnung bei der BEROLINA abschließt, wird auch Mitglied der Genossenschaft und erwirbt – in Abhängigkeit von der Wohnungsgröße – Pflichtanteile an der Genossenschaft.

  • Jedes Mitglied muss mindestens einen Geschäftsanteil (Pflichtanteil) erwerben.
  • Die Anzahl der weiteren, erforderlichen Pflichtanteile hängt von der Größe der angemieteten Wohnung ab: pro angefangene 10 m² Wohnfläche muss ein Pflichtanteil in Höhe von derzeit 205,00 € erworben werden.
  • Für Neubauwohnungen, die ab 2000 errichtet wurden, müssen je nach Größe der Wohnung drei Pflichtanteile mehr erworben werden als für Wohnungen, die vor 2000 errichtet wurden.

 

Weitergehende Informationen finden Sie auch in unserer Satzung.

 

Wohngebietsfest

Mitgliedschaft

Nachfolgend beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um die Mitgliedschaft bei der BEROLINA. Weitergehende Informationen finden Sie auch in unsererÂ…