Der Nachbarschaftsfonds der BEROLINA hat die Stärkung des Miteinanders im Sinne der genossenschaftlichen Prinzipien Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung zum Ziel.

Der Fonds dient der Förderung von Projekten und Maßnahmen der Mitglieder der Genossenschaft für die Gemeinschaft, im Speziellen für:

  • gemeinschaftlich genutzte Einrichtungen (Ausstattung und Unterhalt)
  • gemeinsame kulturelle, ökologische oder soziale Projekte
  • Projekte/Initiativen, die dem Gegenstand und den Grundsätzen der Genossenschaft entsprechen

Anträge können rechtzeitig vor den Sitzungen formlos mit dem Stichwort Nachbarschaftsfonds, postalisch oder elektronisch an nachbarschaftsfonds [at] berolina [dot] info eingereicht werden. 

Zur Antragstellung gehört die Projektbeschreibung mit Begründung des Zweckes, der Zielgruppe und geschätzten Anzahl von Teilnehmern, der voraussichtliche Zeitraum der Durchführung, ein Kostenplan und die Benennung eines Projektverantwortlichen.

Die BEROLINA stellt hierfür ein Budget von jährlich 5.000 Euro bereit. Die Fördersumme pro Projekt/Maßnahme beträgt in der Regel maximal 500 Euro. Über die Vergabe der Mittel entscheidet allein ein hierfür durch den Aufsichtsrat berufener Vergabeausschuss.

Die Geschäftsordnung des Nachbarschaftsfonds können Sie hier herunterladen.

Als Hilfestellung und Orientierung haben wir ein Antragsformular erstellt, das Sie gerne hier herunterladen können. Natürlich können Sie Ihre Anträge auch weiterhin formlos stellen.

 

Die geplanten Sitzungstermine des Vergabeausschusses (u. V.):

7. Februar 2024

15. Mai 2024

9. Juli 2024

6. November 2024