Aufbau Berolina

Als Wohnungsbaugenossenschaft hat die BEROLINA die Besonderheit, dass die Bewohner der Wohnungen gleichzeitig Anteilseigner am Unternehmen sind. Damit sind zahlreiche Mitbestimmungsrechte verbunden, die die Mitglieder über die Vertreterversammlung wahrnehmen. In diesem Beitrag haben wir zusammengefasst, wie die BEROLINA funktioniert:

Mitglieder

Die Mitglieder unserer Genossenschaft sind über ihre Geschäftsanteile wirtschaftliche Träger der Genossenschaft. Alle 5 Jahre wählen die Mitglieder ihre Vertreter für die Vertreterversammlung. Entsprechend der Satzung wird pro 90 Mitgliedern ein Vertreter sowie je 400 Mitgliedern ein Ersatzvertreter gewählt.

Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung ist das höchste Beschlussorgan der Genossenschaft. Die gewählten Vertreter nehmen die Rechte der Mitglieder wahr. In der Vertreterversammlung gilt das Demokratieprinzip: ein Mitglied = eine Stimme, unabhängig von der Anzahl der erworbenen Anteile.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand in seiner Geschäftsführung. Er besteht aus sieben Mitgliedern und wird von der Vertreterversammlung für drei Jahre gewählt. Vorstand und Aufsichtsrat legen gemeinsam die Unternehmensausrichtung fest. Sie beschließen unter anderem die Grundsätze der Investitionstätigkeit, des Erwerbs von Grundstücken, der Aufnahme von Fremdmitteln und treffen Festlegungen zur Vertreterwahl.

Aufsichtsrat der BEROLINA:

Gerhard Ziglowski (Vorsitzender)
Frank Scherf (stellvertretender Vorsitzender)
Frank Rauhut
Daniela Rechenberger
Ada Vedder
Dr. Uta Wallburg
Eckhard Wehner

Vorstand

Der Vorstand führt die Geschäfte der Genossenschaft und leitet sie unter Beachtung der in Gesetz und Satzung festgelegten Beschränkungen in eigener Verantwortung. Er besteht aus mindestens zwei Personen. Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat auf fünf Jahre bestellt.

Vorstand der BEROLINA:

Frank Schrecker
Carla Kaiser

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