Grundsteinlegung Geschäftsgebäude

Die genossenschaftliche Idee ist Basis unseres Handelns. Wir bewirtschaften unsere genossenschaftlichen Bestände im Interesse der Mitglieder verantwortungsbewusst und nachhaltig. Wohnungsbaugenossenschaften haben eine mehr als 100-jährige Geschichte. Der wichtigste Erfolgsfaktor dieser Unternehmensform ist die Orientierung an den Mitgliederinteressen. Genossenschaften agieren dabei nach fünf Prinzipien, die auch als Wertvorstellungen oder Leitgedanken bezeichnet werden.

Die wichtigste und unveränderliche Leitidee von Genossenschaften ist das Förderprinzip.

Förderprinzip

Das Förderprinzip stellt den grundlegenden Baustein der genossenschaftlichen Idee dar und ist die Förderung der Mitgliederinteressen durch den genossenschaftlichen Zusammenschluss. Dies meint bei den Wohnungsbaugenossenschaften vor allem die dauerhafte Versorgung der Mitglieder mit Wohnraum. Die BEROLINA versteht unter dem Förderprinzip neben der Versorgung mit Wohnraum auch die soziale Förderung der Mitglieder – also des nachbarschaftlichen Zusammenlebens, aber auch Hilfestellungen in Notfällen.

 

Begrenzt variabel, aber doch anpassungsfähig sind das Selbsthilfe-, das Selbstverwaltungs-, das Selbstverantwortungs- und das Identitätsprinzip. Ausgehend vom historischen Kontext änderten sich im Zeitverlauf wirtschaftliche und soziale Rahmenbedingungen, sodass diese Leitgedanken kontinuierlich in die Gegenwart und Zukunft übersetzt werden.

Selbsthilfeprinzip

Das Selbsthilfeprinzip bedeutet, dass sich Mitglieder zu einer Gruppe zusammenschließen, um gemeinsam Wohnraum zu errichten, was den Einzelpersonen unter Umständen nicht möglich gewesen wäre. Im Kontext der BEROLINA verstehen wir das Selbsthilfeprinzip natürlich zum einen als Beitrag des Einzelnen für die Gemeinschaft, z. B. in Form der Pflichtanteile, der Nutzungsentgelte und erweitern die Bedeutung aber auch dahingehend, dass wir daran arbeiten, nachbarschaftliche Strukturen zu unterstützen und weiterzuentwickeln, die das Prinzip auch auf eine gemeinschafliche Hilfe- und Unterstützungskultur auf sozialer Ebene erweitert.

Selbstverwaltung (Demokratieprinzip)

Die Leitidee der Selbstverwaltung beschreibt die Mitbestimmungsmöglichkeiten in einer Genossenschaft. In verschiedenen Gremien, wie der Vertreterversammlung und dem Aufsichtsrat können sich Mitglieder in die Verwaltung der Genossenschaft einbringen. In der BEROLINA gibt es über die gesetzlich festgelegten Partizipationsmöglichkeiten hinaus zusätzliche Beteiligungsoptionen für Vertreter, wie z. B. im Vertreterforum, bei „BEROLINA im Dialog“ für Gespräche in kleiner Runde, aber auch für Mitglieder im Rahmen der Gestaltung von Außenanlagen und bei sozialen Themen.
Das Demokratieprinzip bedeutet in diesem Zusammenhang, dass jedes Mitglied eine Stimme hat, die unabhängig von der Wohnungsgröße oder der Höhe der eingezahlten Anteile ist.

Selbstverantwortung

Nach dem Prinzip der Selbstverantwortung haften die Mitglieder einer Genossenschaft in Höhe der in der Satzung festgelegten Anteile für mögliche Außenstände einer Genossenschaft. Da die BEROLINA über eine wirtschaftlich sehr stabile Basis verfügt und derzeit keine Risiken erkennbar sind, wird auch dieser Leitgedanke heute so interpretiert, dass Mitglieder eine gewisse Verantwortungsübernahme für die genossenschaftlichen Wohnungsbestände und die Grünanlagen entwickeln. Diese Verantwortungsübernahme spiegelt sich sehr deutlich bereits seit Jahrzehnten in den Quartieren der BEROLINA wider. Ein gepflegtes Erscheinungsbild und eine angenehm warme Atmosphäre werden nicht nur durch die kontinuierliche Investition in die Bestände erzielt, sondern auch durch die Mitglieder und Bewohner der Genossenschaft, deren Verantwortungsgefühl deutlich über die Wohnungsschwelle hinausgeht.

Identitätsprinzip

Das Identitätsprinzip beschreibt auf den ersten Blick eine recht abstraktes Konstrukt. Es steht für die Einheit von Nutzern und Eigentümern. Damit meint es, dass in einer Wohnungsbaugenossenschaft Mieter und Eigentümer ein und dieselbe Person sind. In der Praxis ergibt sich daraus für das Wohnen in der BEROLINA, dass Mitglieder mehr Rechte als „normale Mieter“ haben, aber weniger Pflichten als ein Eigentümer. Aus diesem Grund wird das Wohnen in Genossenschaften oft auch als dritte Säule zwischen dem Wohnen zur Miete und dem Wohnen im Eigentum bezeichnet.

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